Hinweisgebersystem

Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Daher ermutigen wir Jedermann – egal ob Mitarbeiter, ehemaliger Kollege, Kunde, Lieferant oder Dritter – uns Hinweise auf Rechtsverstöße mitzuteilen. Zur Abgabe von Hinweisen ist jede Person berechtigt. Insbesondere ist unerheblich, ob Sie Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Dritter ist.

Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können diese Hinweise persönlich, fernmündlich, per Telefon, Telefax oder via E-Mail mitgeteilt werden.

Kontakt Compliance Abteilung

Telefon: 03671 57 21 110

E-Mail: compliance@rsp-germany.com

Postanschrift:
RSP GmbH & Co. KG
Compliance Abteilung
Zum Silberstollen 10
D-07318 Saalfeld

Gern können Sie unser Online Meldeformular für Ihre Hinweise nutzen.

Den Status Ihrer Meldung können Sie hier nachverfolgen.

Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch anonym abgeben. Wir bitten Sie, den Fall dann besonders detailliert und ausführlich zu beschreiben. Sofern möglich können Sie Unterlagen, Fotos oder Videos, die Ihren Verdacht stützen an uns übergeben. Wir werden den Hinweisen sofort nachgehen. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Post mit –VERTRAULICH–.

Hinweise:

Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder dem Verhaltenskodex sowie sonstigen unternehmensinternen Richtlinien. Es steht insbesondere nicht für allgemeine Beschwerden oder für Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung. Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen der Hinweisgeber im guten Glauben ist, dass die von ihm mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind. Er ist nicht im guten Glauben, wenn ihm bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich ein Hinweisgeber strafbar machen kann, wenn er wider besseren Wissens unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.

Sämtliche Hinweise, einschließlich der Bezüge zum Hinweisgeber, werden vertraulich und im Rahmen der geltenden Gesetze verarbeitet.

Sämtliche Hinweise sind unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt geeignet, das Ansehen der Betroffenen, der Hinweisgeber und/oder Dritter sowie des Unternehmens in höchstem Maße zu beschädigen. Sie werden daher von uns über die sich aus den Datenschutzgesetzen ergebenen Pflichten hinaus besonders vertraulich behandelt.

Verhaltenskodex

Regelwerk

Bitte lesen Sie das Regelwerk aufmerksam. Bei Fragen wenden Sie sich an den Compliance Beauftragten. Er wird Ihnen gern weiter helfen.

Regelwerk lesen
Dokumente
Verhaltenskodex
Links zu anderen Sprachen für Crawler: DE EN FR